Stiftung Warentest rät von CBD-Produkten ab keines der Mittel im Test sei sicher
Dasselbe gilt laut Stiftung Warentest auch für eines der Aromaöle im Test, falls dieses versehentlich eingenommen wird. Wird über CBD diskutiert, dauert es meist nicht lange, bis der Vergleich zu Cannabis und THC gezogen wird, die berauschende und deshalb illegale Hanf-Substanz. Alle Produkte im Test enthielten auch THC, meist nur Spuren davon.
Die Sicherheit der Einnahme
Dieser Artikel bietet Informationen, stellt jedoch keine Anwendungsempfehlung dar. Vor Verwendung wird ein Arztbesuch zur Abklärung einer unbedenklichen Einnahme empfohlen. Positiv hat die Stiftung Warentest bewertet, dass Schadstoffe wie Pestizide, Blei, Nickel sowie Arsen und Quecksilber kaum vorhanden waren. Der Wirkstoff Cannabidiol hat eine komplexe Wirkungsweise im menschlichen Körper, genau wie Medikamente.
Was Kapseln und Öle mit CBD taugen
Auch die durchschnittlichen THC-Gehalte sind im Vergleich mit den Vorjahren kaum gesunken. Alle getesteten Produkte enthalten laut den Experten auch THC, meist aber nur in Spuren. Hier fallen die Kapseln von Natcan aber besonders aus der Reihe. So enthielten vier Mittel zum Einnehmen erhöhte Mengen an Tetrahydrocannabinol. Dabei handelt es sich um den psychogenen Stoff aus der Hanfpflanze der Auswirkungen wie verminderte Reaktionsfähigkeit haben kann.
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Der Samen enthält kein CBD oder THC und kann zu Öl oder Mehl verarbeitet werden, die Fasern zu Textilien. Produkte, bei denen CBD nicht angereichert ist, als CBD-Öl zu bezeichnen, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale allerdings irreführend. So gibt es Anbieter, die einfaches Hanf-Speiseöl zu deutlich überhöhten Preisen mit Hinweis auf einen natürlichen CBD-Gehalt anpreisen. Einige Hersteller vertreten die Auffassung, dass ein Hanf-Extrakt, der die gleiche natürliche Konzentration an CBD hat wie die Nutzpflanze kein neuartiges Lebensmittel darstellt. CBD-Öl ist nicht zu verwechseln mit dem im Lebensmitteleinzelhandel befindlichen Hanföl, welches aus den Hanfsamen hergestellt wird.
Unser Fazit
Einige CBD-Extrakte werden allerdings mit Hanföl verdünnt und auf einen bestimmten CBD-Gehalt standardisiert. CBD wird aus den oberirdischen Teilen (z.B. Blätter oder Stängel) der Nutzhanfpflanze Cannabis sativa L. Der natürlich vorkommende Gehalt an Gesamt-CBD von EU-Hanf-Sorten beträgt bis zu 5 Prozent. Ein Hersteller von CBD-Kapseln argumentierte vor Gericht, dass es sich bei seinen Produkten um neuartige Lebensmittel handeln würde, deren gesundheitsschädliche Wirkung nicht nachgewiesen sei. März 2021 urteilte das Berliner Verwaltungsgericht (VG 14 L 37/21), dass der Nachweis einer konkreten Gesundheitsgefahr durch die Behörden nicht erforderlich sei. Maßgeblich sei allein, dass das Produkt nicht auf mögliche Gesundheitsgefahren untersucht worden ist (durch die EFSA wie es für die Zulassung als neuartig nötig ist).
CBD Erfahrungen von Anwendern
Und damit wie eine Bremse bei zu hoher Aufregung zu wirken. Gleichzeitig sind Aromen – so das Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen – aber zulassungspflichtig, wenn sie nicht aus einem Lebensmittel gewonnen wurden. In diesem Fall dürfte das Aroma dann nur aus Hanfsamen bzw. Daraus hergestellten Produkten gewonnen werden, nicht aber aus Hanfblüten oder -blättern, die ja als neuartig eingestuft wurden und zulassungspflichtig sind. Laut Kommission gelten sämtliche cannabinoidhaltigen Extrakte, und auch Produkte, denen sie zugesetzt wurden, als neuartig und sind nicht erlaubt. Aktuell werden daher CBD-Öle häufig als Aromaöle (siehe unten) oder Kosmetik verkauft – diese sind aber nicht zum Verzehr (zur oralen Aufnahme) geeignet.
In Deutschland gibt es vorläufige Richtwerte, die für die Hersteller und die Lebensmittelüberwachung als Orientierung gedacht sind. Bei Nahrungsergänzungsmitteln liegt der Richtwert bei 150 Mikrogramm pro Kilogramm. Grundsätzlich könnte CBD eine Lebensmittelzutat sein, da es kein Suchtstoff ist. CBD ist die Abkürzung von Cannabidiol, einer von vielen Inhaltsstoffen der Hanfpflanze. Im Gegensatz zum Hanfbestandteil THC (Abkürzung für Tetra-Hydrocannabinol) hat CBD keine berauschende (psychoaktive) Wirkung, gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichthofs (C 663/18) vom 19.
„Aus diesen Gründen halten wir keines der geprüften CBD-Mittel für sicher“, schreiben die Experten. Der Onlinehandel mit CBD-Produkten, die beruhigend wirken sollen, boomt. Stiftung Warentest überprüft in der aktuellen Ausgabe 14 Öle und Kapseln, zwei Aromaöle und einen Verdampfer. Dieser Inhaltsstoff ist aber weder in dem Vape Pen von VAAY, noch in anderen von uns getesteten CBD E-Liquids enthalten. Einziger cbd oil Kritikpunkt der Stiftung Warentest ist, dass 2019 Dampfprodukte in den USA auf Basis von Cannabisöl die Anwender schwer lungenkrank gemacht haben. Denn 2019 sind in den USA Anwender von Dampfprodukten auf Basis von Cannabisöl lungenkrank geworden.
Nach einer Umfrage von Stiftung Warentest nutzt mehr als jeder Zehnte derartige Produkte. Stiftung Warentest hat einige Produkte unter die Lupe genommen und zieht nach ihren Tests ein kritisches Fazit. Laut Pharmazeutin Schindler gebe es Hinweise auf ein mögliches therapeutisches Potenzial von CBD, zum Beispiel bei Angststörungen. Studien, die methodisch überzeugten, existierten laut den Experten von Stiftung Warentest aber noch nicht. Im Stiftung Warentest CBD Öl Test wiesen ein paar der getesteten Produkte eine zu geringe CBD-Dosis oder einen zu hohen THC-Gehalt auf.
Unsere Tabelle zeigt Laborergebnisse für 9 CBD-Öle und 5 CBD-Kapseln zum Einnehmen – etwa von Dr. Loges, Healthy-Herbs und Hempamed – sowie für 2 Aromaöle. Sie ordnet Produkte nach Sinnhaftigkeit und Sicherheit ein. Darüber hinaus haben wir den CBD-Verdampfer von Vaay exemplarisch geprüft.
Erhöhter THC-Gehalt
- Gleichzeitig sind Aromen – so das Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen – aber zulassungspflichtig, wenn sie nicht aus einem Lebensmittel gewonnen wurden.
- THC und CBD sind beides Stoffe, die aus der Hanfpflanze gewonnen werden.
- „Ob sie genehmigt werden, ist offen“, schreibt Stiftung Warentest.
- Um sich high zu fühlen, müssen etwa 10 bis 20 Milligramm THC inhalativ aufgenommen werden.
Erwiesen ist unter anderem, dass es ins körpereigene Endocannabinoid-System eingreift und so Erregung abbremsen kann. München – CBD steht für Cannabidiol, ein Hanfprodukt, dem eine entspannende Wirkung nachgesagt wird – und über das viel und gerne diskutiert wird. Die Stiftung Warentest hat sich jetzt der „Hanf-Wunderwaffe“ angenommen und 16 CBD-Öle, CBD-Kapseln, Aromaöle und einen Verdampfer untersucht. Das Test-Fazit fällt mehr als kritisch aus – aus vielen Gründen.
- Auch von CBD-Verdampfern zum Inhalieren rät die Stiftung Warentest ab.
- CBD kann unglaublich viele positive Auswirkungen auf den Körper haben.
- Unter den getesteten Produkten sind sogar Produkte dabei, von denen selbst wir Abstand halten würden.
Stiftung Warentest untersucht CBD-Produkte aus der Hanf-Pflanze: THC-Gehalt problematisch
- „Zum Verzehr geeignete CBD-Produkte befinden sich rechtlich in einer Grauzone“, steht im Artikel.
- Die Stiftung Warentest bewertet die THC-Dosierung allerdings anhand eines anderen Aspekts.
- Es gibt zwar Hinweise, dass CBD entzündungshemmend und schmerzlindernd wirkt.
- Vier der Präparate enthielten erhöhte Mengen an Tetrahydrocannabinol, kurz THC.
- Umso erstaunlicher, dass die Produkte meist hochpreisig sind.
- CBD-Öl ist nicht zu verwechseln mit dem im Lebensmitteleinzelhandel befindlichen Hanföl, welches aus den Hanfsamen hergestellt wird.
„CBD beeinflusst auf komplexe Weise verschiedene Nervenbotenstoffe und Körperfunktionen“, wird die Pharmazeutin Dr. Birgit Schindler im Artikel zitiert. Unter den getesteten Produkten sind sogar Produkte dabei, von denen selbst wir Abstand halten würden. Sofern ein ölhaltiges Erzeugnis getestet wurde, hat das Prüfinstitut dieses außerdem auf schädliche Mineralölbestandteile geprüft. Keines der getesteten Erzeugnisse konnte das Prüfinstitut überzeugen. Cannabidiol wirkt auf komplexe Weise im Körper, und zwar wie ein Arzneimittel. Erwiesen ist unter anderem, dass es ins körpereigene Endocannabinoid-System eingreifen und so etwa Erregung abbremsen kann.
Unklar sei beispielsweise, wie sich eine längere Einnahme auf die Organe auswirken kann. Auch zur Wechselwirkung mit anderen Medikamenten gebe es noch keine klare Studienlage. Stiftung Warentest rät daher Menschen die Arzneien einnehmen und Schwangeren sowie stillenden Müttern von der Einnahme von CBD ab. Für eine berauschende Wirkung reichen die THC-Mengen in den getesteten CBD-Ölen aber bei Weitem nicht – mit einem Joint haben sie nichts am Hut.